Zusammen mit der eigentlichen Übersetzung können wir auch eine Bescheinigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass die Übersetzung von einem professionellen Übersetzer, der Muttersprachler ist, angefertigt wurde und dass sie dem Original entspricht. Diese Bescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit einer beglaubigten Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt wird, der offiziell zur Vereidigung beim Gericht bestellt ist. Klicken Sie hier für weitere Informationen.